Wenn Forderungen noch nicht beglichen wurden, ist das für Gläubiger und Unternehmen mehr als nur ärgerlich. Für Unternehmen können Zahlungsrückstände zu Insolvenzverfahren führen. Dabei ist ein kompetentes Forderungsmanagement von Bedeutung. Wir begleiten Sie auf diesen Weg und unterstützen Sie mit unserem Know-how und unseren Erfahrungen.

Bei offenen Zahlungen ist vor allem der Zeitvorspruch vor anderen Gläubigern entscheidend. Dabei ist ein schnelles Handeln für den Erfolg des Forderungsmanagements wichtig, denn Zeit ist Geld. Unsere Rechtsanwälte verstehen Ihre Situation und wissen, was zu tun ist.

Wir nutzen die unmittelbare Datenübernahme aus unserem EDV-Programm zur direkten Kommunikation mit dem zentralen Mahngericht Coburg über eine gesicherte Online-Schnittstelle. Je nach Verarbeitungsterminen des zentralen Mahngerichts ist es so möglich, den Erlass eines Mahnbescheides binnen eines Tages nach Mandatseingang zu bewirken.

Zudem vertreten wir Sie ebenfalls vor Gericht bei Mahnverfahren. Dabei stehen Ihre Interessen im Mittelpunkt.

Wir bieten Ihnen den ganzen Bereich aus einer Hand, von der außergerichtlichen Mahnung über Mahn- und Vollstreckungsbescheid oder der Vertretung beim Übergang ins gerichtliche Verfahren bis hin zur Durchsetzung Ihrer Forderungen in der Zwangsvollstreckung.

Sie können uns selbstverständlich auch für einzelne oder mehrere Schritte beauftragen. Bei spezifischen Fragen und Leistungspaketen können Sie uns gerne kontaktieren. Da jede Situation einzigartig ist, gehen wir gerne individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und erarbeiten eine optimale Lösung für Sie. Sensible Daten werden von uns mit größter Sorgfalt behandelt.

Für unsere Dauermandanten nutzen wir darüber hinaus die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, einen Teil unseres Gebührenvorschusses durch Abtretung auszugleichen. Dies bewirkt im Ergebnis eine Kostenersparnis für den Auftraggeber und eine Teilung des Risikos der Realisierbarkeit der Forderung.


Seit vielen Jahren setzen sich unsere Experten für die Interessen der Mandanten ein:

Außergerichtliche Einigung

Rechtsstreitigkeiten können sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht geklärt werden. Dabei versuchen wir, den für Sie besten Weg zu finden und zunächst eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, werden wir Sie gerne auch vor Gericht vertreten.

Forderungsmanagement

Forderungsmanagement beschreibt ein professionelles Mahnwesen. Dabei wird das Ziel verfolgt, Forderungen einzutreiben. Für Unternehmen ist die Liquidität sehr bedeutend. Durch das Forderungsmanagement sollen Zahlungsausfälle verhindert werden.

Wir helfen Ihnen, mit unseren Erfahrungen im Forderungsmanagement offene Zahlungen zu ordnen, zu listen und zu bearbeiten. Zusätzlich übernehmen wir auch die Dienstleistung Inkasso. Wir setzen dabei auf direkte Datenübernahme ohne Informationsverlust und ohne Verzögerungen.

Gerichtliches Mahnverfahren

Bei vielen Schuldnern führt kein Weg am gerichtlichen Mahnverfahren vorbei. Vor allem wenn Kontaktaufnahmen zum Schuldner scheitern, muss ein Inkassoverfahren in das gerichtliche Mahnverfahren übergeben werden.

Sollte es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen, unterstützen wir Sie gerne beim Erwirken eines Mahnbescheids bei Gericht. Sie können auch beim nachgerichtlichen Inkassoverfahren auf unsere Hilfe zählen.

Inkasso

Unsere Kanzlei kümmert sich zusätzlich um die Dienstleistung Inkasso. Dabei liegen die Aufgaben insbesondere im Eintreiben der Forderungen. Dies geschieht durch Anmahnungen der Schuldner. Zudem kommt es vor, dass Schuldner das Mahnwesen nicht beachten. In solchen Fällen unterstützen wir Sie gerne bei einem gerichtlichen Mahnverfahren.

Wir übernehmen dabei auch die Eintreibung von offenen Forderungen und die Vollstreckung.

Inkassoverfahren

Bei einigen Zahlungen kann es schon vorkommen, dass aus unterschiedlichen Gründen die Zahlung noch offenbleibt und eine Mahnung übermittelt wird. Bei einer rechtmäßig fälligen Forderung kann ein Inkassoverfahren eingeleitet werden. Unternehmen können dabei dieses Verfahren auch einem sogenannten Inkasso-Dienst übertragen. Sie sollten handeln, wenn Sie bereits Mahnungen versendet haben, der Kunde darauf jedoch weiterhin nicht reagiert. Auf offenen Rechnungen sollten Sie nicht sitzen bleiben, wenn Sie bereits eine Leistung erbracht haben.

Wir verhelfen Ihnen gerne zu einer außergerichtlichen Einigung und vermitteln zwischen Gläubiger und Schuldner. Sollten Unstimmigkeiten aufkommen, werden wir diese schnell und sorgfältig klären.

Mahnbescheid

Ist eine Forderung noch offen, so können Gläubiger eine nicht erfüllte Forderung gegenüber dem Schuldner durch einen Mahnbescheid geltend machen. Der Mahnbescheid ist dabei ein gerichtliches Schreiben. Bevor ein Bescheid beantragt wird, sollte zunächst die Rechnung auf Richtigkeit geprüft werden. Zudem kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt werden.

Sollten Forderungen offen sein, beraten wir Sie gerne und gehen mit Ihnen die möglichen Schritte und Optionen durch.

Mahnung

Als Gläubiger können Sie den Schuldner durch eine schriftliche Mahnung zur Zahlung von offenen Forderungen auffordern. Die Mahnung dient dabei als eine Zahlungserinnerung und soll als eindeutige Aufforderung an den Schuldner gesehen werden. Bei einer Mahnung ist insbesondere wichtig, dass die geschuldete Leistung einbezogen ist.

Sollte ein Schuldner eine Forderung noch nicht beglichen haben, so können wir Sie bezüglich Ihrer rechtlichen Optionen beraten.

Mahnverfahren

Für Gläubiger ist es eine unerfreuliche Situation, wenn Forderungen offenbleiben und die eigene Leistung bereits erbracht wurde. Ein Mahnverfahren ist dabei in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, die Zahlung zu erhalten. Legt der Schuldner Widerspruch ein, so kann ein Mahnverfahren in ein Klageverfahren übergeleitet werden.

Sie können auf unsere Beratung zum Mahnverfahren zählen und sich von uns vertreten lassen.

Mahnwesen

Sollten Sie geliehenes Geld einfordern müssen, so wird ein professionelles Mahnwesen benötigt. Das Mahnwesen wird auch Forderungsmanagement genannt. Eine Mahnung wird nötig, wenn Schuldner nicht den Zahlungserinnerungen Folge leisten. Dadurch sollen finanzielle Engpässe verhindert werden.

Wir helfen Ihnen bei einem reibungslosen Forderungsmanagement und unterstützen Sie dabei in jedem Schritt.

Vollstreckung

Bei einer Vollstreckung wird ein Rechtsakt grundsätzlich erzwungen. Dabei werden in der Regel Geldforderungen eingetrieben. Eine Zwangsvollstreckung kommt zum Einsatz, wenn die Forderung nicht durch eine außergerichtliche anwaltliche Mahnung eingetrieben werden konnte und ein Gericht eingesetzt wurde. Staatliche Hilfen erzwingen das Begleichen der Schuld.

Vom Mahnwesen bis zur Vollstreckung werden wir Ihnen zur Seite stehen und Ihnen unsere Beratung anbieten.

Vollstreckungsbescheid

Ein Vollstreckungsbescheid kann dann erlassen werden, wenn die Zahlung des Gegners nicht erfolgt und der Gegner auch keinen Widerspruch eingelegt hat. Der Vollstreckungsbescheid ist die Grundlage einer Zwangsvollstreckung. Es werden alle Anschriften und Forderungen aufgeführt.

Profitieren Sie von unserer Expertise und unseren Erfahrungen in Bezug auf Forderungsmanagement und Inkasso. Dabei vertreten wir Sie bis hin zu gerichtlichen Verfahren.

Durch konsequente Ausrichtung unserer Kompetenzen auf wechselseitige Ergänzung bieten wir Ihnen neben dem klassischen Forderungsmanagement, Beratung und Lösungen für spezifische unternehmerische Fragestellungen.


Rechtsanwalt Tobias Gussmann mit Legal Awards 2020 Siegel

Tobias Gussmann


Geschäftsführer – Rechtsanwalt – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Fachanwalt für Steuerrecht


Telefon: +49 911 893 103 – 440
E-Mail: dialog@gbk-rae.de


Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen am Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen die Notwendigkeit der qualifizierten Rechtsberatung in diesem Bereich.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beispielhaft im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht, sowie bei Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Falle fehlerhafter Anlageberatung stehen Ihnen unsere Anwälte und Berater zur Verfügung.

GBK LEGAL unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Betroffener wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung oder Dritte, sowie die Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters.

Wir können dabei auf einen Erfahrungsschatz von zahlreichen Klageverfahren im Bereich der fehlerhaften Anlageberatung, des Bankrechts (Widerrufsfälle) oder Schadenersatz im Bereich des Dieselskandals zurückgreifen.